AGB’s

AGB’s

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses mit der BWN Möbelbau GmbH,
Geschäftssitz Zerpenschleuser Ring 30, 13439 Berlin.

Allgemeine Bestimmungen

  • Der Vertrag kommt verbindlich zu Stande, wen der Auftraggeber das durch uns erstellte Angebot schriftlich per Post/Fax/Mail bestätigt.
  • Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zu Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Für den Umfang unsere Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Vereinbarung maßgeblich.

  • Mündliche Nebenvereinbarungen, die bei den Vertragsverhandlungen sowie vor dem Wirksamwerden des Vertrages gemäß Ziffer 1 getroffen werden, werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
  • Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit einer Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
  • An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Entwürfe, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritte nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Vertrag nicht gemäß Ziffer 1 zustande kommt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.
  • Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Preise und Zahlungen

  • Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug, d.h. sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  • Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber Mehrpreise, Irrtümer und sonstige Änderungen des Vertrages unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Die Änderung gilt als Bestandteil des Vertrages, wenn nicht binnen zwei Wochen der Anzeige ein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers eingeht. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens/Mitwirkens hinzuweisen.
  • Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot festgelegt. Nach Fälligkeit und Mahnung haben wir das Recht, bei Verträgen  mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a.  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, oder bei Verträgen mit Unternehmen, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadenbleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
  • Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden.
  • Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und geliefert, bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort innerhalb von 7 Tagen fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und Skonti Beträge.
  • Der Änderungswunsch nach einer schon gestellten Rechnung durch den Auftraggeber, hinsichtlich des Rechnungsempfängers oder einer Textpassage, hat keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist der Ursprungsrechnung. Die Zahlungsfrist bleibt unverändert bestehen.

Verzug und Erfüllungsverweigerung des Auftraggebers

  • Im Falle des Bauverzugs durch den Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, können die Möbel oder Möbelteile beim Auftragnehmer verbleiben. Eine Einlagerung in unserer Werkstatt erfolgt für die Dauer von max. 1 Jahr mit einer Miete der Stellfläche von 50 Euro pro m² / Monat. Die Mietkosten sind monatlich fällig. Die Einlagerung ist für die ersten 30 Tage nach Verzug kostenfrei. Nach Ablauf der einjährigen Einlagerungsfrist werden die Möbel nach vorheriger Ankündigung und auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug der Mietkosten von 30 Tagen. Der Auftraggeber trägt im Falle des Bauverzugs die Gefahr für Untergang und Beschädigung der Möbel, soweit unserseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  • In allen Fällen dieser Ziffer II bleibt beiden Vertragspartnern der Nachweis eines abweichenden oder geringeren Schadens vorbehalten.

Lieferung

  • Die Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung oder in der Abschlagsrechnung festgehalten. Die Lieferfrist bis zu dem vereinbarten Liefertermin/Lieferzeitraum beginnt mit der endgültig unterschriebenen Freigabe der Werkplanung bzw. mit der Auftragsvergabe.
  • Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Auftraggeber schriftlich einer angemessene Nachlieferfrist zu gewähren.
  • Der Auftragnehmer ist zu in sich abgeschlossenen Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
  • Bei Lieferung wird durch den Auftragnehmer der Weg zum Aufstellort des Möbelstücks der Bodenbelag durch Vlies geschützt. Ausgenommen sind in diesem Fall Treppen, da dies zu einem Unfallschwerpunkt führt.

Maßangaben durch den Auftraggeber

  • Werden vom Auftraggeber Pläne oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Angabe des Auftraggebers als unrichtig, so haben wir den Auftraggeber sofort davon zu unterrichten und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Auftraggeber. Ist eine angemessene Frist überschritten, so treffen den Auftraggeber die Verzugsfolgen.
  • Details, die bei der Beauftragung noch ungeklärt sind, wie Detail-und Zeichnungsänderungen, sowie nicht im vollen Umfang gegebene Aufmaßtätigkeiten sind Faktoren, die nachträgliche Kosten und Terminverschiebungen zu Folge haben können. Werkszeichnungen werden vom Auftragnehmer erstellt und einmal kostenfrei geändert. Jede weitere Änderung wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt mit dem geltenden Stundensatz von 65 Euro netto / Std.

Gewährleistung und Mängelrügen

  • Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Hinsichtlich des Mangelbegriffs gelten konkretisierend die Regeln dieser AGB unter Ziffer IV (s.u.)
  • BWN Möbelbau gibt auf alle Einbauten eine Garantie von 3 Jahren
  • Kommt der Vertrag mit einem Unternehmen zu Stande, gilt folgendes:
  • Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Sollte trotz alle angewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheiten zu Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  • Schlägt die Nacherfüllung nach 2 oder 3 maliger Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei der nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei der nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlich Abnutzung oder Verschleiß. Darüber hinaus und ergänzend gelten die Gewährleistungsregeln unter Ziffer VII. die AGB, vgl. unten.
  • Die Gewährleistungsfrist gegenüber Auftragnehmern, die Unternehmer sind, beträgt zwölf  Monate für bewegliche Sachen nach deren Ablieferung beim Auftraggeber. Dagegen bleiben gesetzliche Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch aus § 478 BGB unberührt.
  • Bei einer gewünschten Wandanschlussverfugung durch Acryl kann nicht gewährleistet werden, dass diese Fuge durch das Beladen des Möbelstücks oder Arbeiten des Objekts nicht reißt. Bei Rissbildung stellt dies keinen Mangel dar.

Mangelbegriff

  • Holz ist ein Naturprodukt und damit ein lebendiger Werkstoff, ebenso die draus hergestellten Plattenwerkstoffe. Holz kann Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen. Verwindungen, Krümmungen und Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstücks oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material (Massivhölzer, Furniere usw.) liegen und handelsüblich sind. Bei solchen Erscheinungen handelt es sich nicht um Mängel.
  • Holz kann sein Volumen ändern, was zur Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Dese Erscheinungen sind ebenso die Natur der Sache bedingt und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Mängelrechte oder zur Verweigerung der Abnahme.
  • Geringe Abweichungen von den Maßdaten zu liefernder Einrichtungsgegenständen sind handelsüblich und soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch zulässig.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückhaltende Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln und übersteigt nicht 5 % der Rechnungssumme.

Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dem unser Eigentum. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Auftraggeber den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab.
  • Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, trägt er die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.
  • Kommt der Auftraggeber den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, und zwar unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung der Kaufpreisforderung. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

Zusatzarbeiten

  • Zusatzarbeiten und besondere, über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden einschließlich der Wegezeiten angemessener Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens nach Abnahme auf Rechnung binnen 7 Tagen zu zahlen. Solche Vereinbarungen über Zusatzarbeiten bedürfen jedoch vorab der Schriftform und werden auf dem Lieferschein vermerkt.

Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der UN- Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von BWN Möbelbau GmbH in Berlin.
  • Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt m Fall einer Vetragslücke.

Stand: Mai 2019